DER FÖRDERVEREIN - QUALITÄTSSICHERUNG
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Das traditonelle Herstellungsverfahren ist in Grundzügen in der Vereinssatzung definiert. Die für herstellende Betriebe im Förderverein verbindlichen Regelungen sind in einer "Dokumentation Qualitätssicherungssystem" beschrieben. Die Hersteller unter den Mitgliedern haben die Möglichkeit, sich einer jährlich stattfindenen Auditierung zu unterziehen. Dabei wird die Einhaltung der Qualitätsrichtlinien rückwirkend und lückenlos kontrolliert. Bei erfolgreicher Auditierung erhält der herstellende Betrieb eine Lizenz zur Nutzung des Markenzeichens "Nordhessische Ahle Wurscht". Diese ist auf ein Jahr begrenzt. Eine Wurst mit Reifegarantie Zu einer traditionell hergestellten Ahlen Wurscht gehört je nach Kaliber eine bestimmte Mindestreifezeit. Die herstellenden Betriebe haben daher unter anderem die Auflage, das Herstellungsdatum unwiederbringlich an der Wurst anzubringen. Dies geschieht in der Regel durch Einprägung des Datums auf dem Wurstclip (siehe Bild links: die Zahlen sind von unten nach oben zu lesen - 4-5-5, dass heißt 45. Kalenderwoche 2006 , 5. Produktionstag = 10. November 2006.). Die abgebildete Wurst war zum Zeitpunkt des Fotografierens (15.02.07) etwas mehr als drei Monate alt. Mindestreifezeiten Die Reifezeiten sind abhängig vom Kaliber (Durchmesser) der Wurst. Runde (34/36): 4 Wochen im Schweinedarm, 6 Wochen im Rinderdarm Stracke: Kaliber 43: 2 Monate Kaliber 55: 3,5 Monate Kaliber 60: 5 Monate Kaliber 65: 6 Monate Kaliber 70: 6 Monate Kaliber 75: 6 Monate Kaliber 80: 7 Monate Diese Reifezeiten müssen eingehalten werden, um die Qualitätsplombe "Nordhessische Ahle Wurscht traditionell" beim Verkauf anbringen zu können. Die Qualitätsplombe Seit Februar 2007 bringen die zertifizierten Betriebe eine Metallplombe an die Würste an, die für den Kunden noch einfacher nachvollziehbar macht, dass es sich um eine traditionelle Ahle Wurscht aus zertifizierter Produktion handelt. |